◆ Tesla Hardware 3 · Sammelaktion in Österreich ◆Das Versprechen, das Tesla nicht eingehalten hat.
Tesla verkaufte Fahrzeuge mit dem Bordrechner Hardware 3 und versprach künftiges autonomes Fahren.Tesla selbst räumt mittlerweile ein: Die verbaute Hardware reicht dafür nicht aus.
fokus Rechtsanwälte aus Wien prüft für betroffene Halterinnen und Halter von Tesla Model 3 und Model Y kostenlos und unverbindlich, ob sich daraus Ansprüche gegen Tesla ergeben.
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Prüfung durch die Kanzlei
fokus Rechtsanwälte sichtet Ihre Angaben und meldet sich mit einer unverbindlichen Einschätzung und den möglichen nächsten Schritten bei Ihnen zurück.
Gebündeltes Vorgehen
Entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Auf Wunsch bündeln wir Ihre Ansprüche mit denen anderer Betroffener und machen sie außergerichtlich und — in Abstimmung mit Ihnen — nötigenfalls gerichtlich gegen Tesla geltend.
Hintergrund
Worum es geht
Ab Oktober 2016 versprach Tesla, dass jedes neu produzierte Fahrzeug für vollständig autonomes Fahren bereit sei. Wer zusätzlich das Software-Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren" (FSD) oder „Erweiterter Autopilot" (EAP) kaufte, zahlte dafür bis zu 7.500 €. Mittlerweile ist klar: Die verbaute Hardware hält dieses Versprechen nicht. Über die Sammelaktion berichteten Kronen Zeitung, MeinBezirk, Heute und exxpress; in Österreich sind nach Angaben von fokus Rechtsanwälte schätzungsweise 30.000 Fahrzeuge betroffen.
Chronologie
Ankündigung „Full Self-Driving"
Tesla erklärt, ab sofort produzierte Fahrzeuge verfügten über die Hardware, die für vollständig autonomes Fahren nötig sei.
Hardware 3 wird Standard
Die Bordrechner-Generation Hardware 3 („FSD-Computer") löst Hardware 2.5 ab und wird für neu produzierte Fahrzeuge zum Standard.
Umstellung auf Hardware 4
Tesla stellt Model S/X, Model 3 und Model Y je nach Werk schrittweise auf die Nachfolge-Generation Hardware 4 um.
Musk: Tausch nötig
Im Earnings-Call zum vierten Quartal 2024 räumt Elon Musk erstmals ein, dass Hardware-3-Computer bei FSD-Käufern getauscht werden müssten.
Typgenehmigung nur für Hardware 4
Die niederländische Behörde RDW erteilt Teslas Software „FSD Supervised" eine Typgenehmigung als Fahrerassistenzsystem — ausschließlich für Fahrzeuge mit Hardware 4.
Hardware 3 reicht nicht aus
„Hardware 3 simply does not have the capability to achieve unsupervised FSD" — Musk im Earnings-Call zum ersten Quartal 2026.
Keine Nachrüstung in Sicht
Im folgenden Earnings-Call nennt Tesla weiterhin weder Ort noch Termin noch Preis für eine Nachrüstung auf Hardware 4.
Betroffenheit
Bin ich als Tesla-Halterin oder -Halter betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich Tesla Model 3 und Model Y, die vor der jeweiligen Umstellung des Modells auf Hardware 4 ausgeliefert wurden — Model 3 bis etwa Herbst 2023, Model Y je nach Herstellerwerk bis Anfang bzw. Sommer 2024. Ob ein zusätzliches Software-Paket gekauft wurde, spielt für die Betroffenheit keine Rolle. Finden Sie in wenigen Sekunden mit dem Hardware-Check heraus, ob Ihr Fahrzeug in diesen Zeitraum fällt, und wie Sie die Generation zweifelsfrei im Bordmenü Ihres Fahrzeugs ablesen.
Bordmenü
- Steuerung → Software → Zusätzliche Fahrzeuginformationen
- Zeile „Autopilot-Computer" bzw. „FSD-Computer": 2.5, 3 oder 4
FIN
- Stelle 10: Modelljahr (K–R = 2019–2024)
- Stelle 11: Herstellerwerk (F, C, B, A)
Kameras
- Schwarze Linsen: Hardware 3
- Rötlich getönte Linsen: Hardware 4
Modell, Werk und Auslieferung eingeben — in wenigen Sekunden zur vorläufigen Einordnung.
Zum Hardware-CheckWarum wir
Warum eine österreichische Kanzlei?
Für Kaufverträge, die in Österreich geschlossen wurden, gilt österreichisches Recht, und österreichische Gerichte sind zuständig — eine in Österreich ansässige Kanzlei kann Ihren Fall deshalb direkt vor Ort und nach dem für Sie maßgeblichen Recht prüfen. Die niederländische Initiative hw3claim.nl bereitet ein Verfahren nach niederländischem Recht (WAMCA) vor und nimmt zwar auch Halterinnen und Halter aus Österreich auf, prüft österreichische Verträge dabei aber nicht nach österreichischem Recht. fokus Rechtsanwälte beschäftigt sich als Wiener Kanzlei bereits seit 2023 mit der rechtlichen Aufarbeitung der Tesla-Hardware-3-Thematik.
Häufige Fragen · FAQ
Häufige Fragen
Muss ich ein bestimmtes Software-Paket gekauft haben, um teilzunehmen?
Nein. Auch Halterinnen und Halter ohne kostenpflichtiges Software-Paket können betroffen sein, wenn das Fahrzeug mit veralteter Hardware ausgeliefert und mit dem Hinweis auf künftige Autonomiefähigkeit beworben wurde. Ob sich daraus im Einzelfall etwas ergibt, prüfen wir im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung.
Welche Fahrzeugmodelle sind betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich Tesla Model 3 und Model Y bis zur jeweiligen Umstellung auf Hardware 4: Model 3 bis etwa Herbst 2023, Model Y je nach Herstellerwerk bis Anfang bzw. Sommer 2024. Nutzen Sie den Hardware-Check, um Ihr konkretes Fahrzeug einzuordnen.
Was kostet die Teilnahme?
Anmeldung und Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Über etwaige weitere Schritte und deren Kosten informieren wir Sie gesondert, bevor Ihnen daraus Kosten entstehen.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Je nach Vertragsgestaltung und Fahrzeughistorie können unter anderem Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auf Minderung des Kaufpreises infrage kommen. Ob und in welcher Höhe das für Ihren konkreten Fall zutrifft, klären wir im Rahmen der Einzelfallprüfung.
Bin ich verpflichtet, mich an einem Gerichtsverfahren zu beteiligen?
Nein. Mit der Anmeldung gehen Sie keine Verpflichtung zu einer Klage ein. Sie erhalten zunächst eine unverbindliche rechtliche Einschätzung Ihres Falls und entscheiden anschließend selbst über das weitere Vorgehen.
Was ist mit Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen?
Auch Leasing- und Finanzierungskund:innen können betroffen sein. Die Prüfung der Aktivlegitimation erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Vertragsverhältnisses.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Falls durch fokus Rechtsanwälte GmbH verarbeitet und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Arbeiten Sie mit einem Prozessfinanzierer zusammen?
Die Ersteinschätzung ist für Sie in jedem Fall kostenlos. Ob und wie weitere Schritte finanziert werden – etwa über eine bestehende Rechtsschutzversicherung –, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall.
Ich habe mein Fahrzeug nicht in Österreich erworben oder von hw3claim.nl gehört – was gilt für mich?
fokus Rechtsanwälte prüft Ansprüche aus Kaufverträgen, die in Österreich geschlossen wurden, nach österreichischem Recht. Für Fahrzeuge aus anderen Ländern kommt möglicherweise eine andere Initiative infrage – etwa hw3claim.nl, das ein Verfahren nach niederländischem Recht vorbereitet und auch Halter:innen aus anderen EU-Ländern aufnimmt, österreichische Verträge dabei aber nicht nach österreichischem Recht prüft. Im Zweifel klären wir das gerne im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung.
Über uns

Über fokus Rechtsanwälte
fokus Rechtsanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht und Prozessführung spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Wien. Die Kanzlei wurde 2026 im Legal 500 gelistet und von Der Standard zu den Top-Kanzleien Österreichs 2026 gezählt. Mit der rechtlichen Aufarbeitung der Tesla-Hardware-3-Thematik beschäftigt sich fokus Rechtsanwälte bereits seit 2023.
Weitere Infos zu uns unter www.fokus.law.
- RA Philipp Kalser, LL.M.
- RA Dr. Klara Kiehl
- RA Dr. Clemens Stegner
- RA Mag. Philipp Wetter